Künstlerische Freiheit
aus Franz von Soisses
„Geschützt sind die künstlerische Betätigung und die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks; der so genannte Werkbereich und der Wirkbereich. Die Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen oder allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.
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